"Die Schwachstelle betrifft alle WLAN Router und Access Points, bei denen WPS mit Authentifzierung über eine vom Router vorgegebene PIN standardmäßig aktiviert ist bzw. diese Funktion vom Benutzer aktiviert wurde, und bei denen die innerhalb einer Zeitspanne möglichen Authentifzierungsversuche nicht eingeschränkt sind. "
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass im Mai 2010 ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) mit dem AZ: 1 ZR 121/08 verkündet worden ist, welches folgende Konsequenzen enthält:
Privatleute haften für unberechtigte WLAN-Nutzung, müssen aber nicht für entstandene Schäden aufkommen, wenn es sich nur um eine "unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" handelt.
Der BGH befand, dass Privatleute für die unberechtigte Nutzung ihres Anschlusses verantwortlich sind, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Die Mitteilung der Pressestelle finden Sie hier.
Wie gut ist Ihr Kanzlei-WLAN vor Missbrauch geschützt?
Lassen Sie die Sicherheit Ihres WLAN und Access-Points jetzt prüfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Füllen Sie hierzu bitte das Feedback-Formular aus oder setzen sich telefonisch unter der Tel-Nr.: 02573/93830 mit uns in Verbindung.
P.S.: Auf Wunsch prüfen wir auch Ihr privates WLAN!


